Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines Mittwoch, 16. Dezember 2009
Welche Rechtsform wählen?
Welche Rechtsform die passende für Ihr frisch gegründetes Unternehmen ist, hängt ganz davon ab, welchen Zweck Sie damit verfolgen möchten und ob Sie sich völlig allein oder zusammen mit anderen Partnern selbstständig machen wollen. Zentrale Rechtsform der Unternehmensgründung ist die Einzelunternehmung. Hiermit haben Sie als Unternehmer die geringsten Schwierigkeiten, was die Buchführung und sonstigste Formalitäten angeht. Jedoch sind Sie in diesem Fall auch allein Vollhafter Ihres Unternehmens. Das heisst, dass Sie im Notfall sowohl mit dem Kapital Ihrer Firma, als auch mit Ihrem privaten Kapital haften müssen. Analog verhält es sich bei einer anderen Rechtsform, der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Sie gilt als gegründet, sowie sich zwei oder mehr Personen zu irgendeinem Zweck zusammentun. Auch hier haften die Inhaber rundweg, gleichwohl wird der Schaden zu gleichen Teilen nach Köpfen verteilt. Möchten Sie mit Ihrem Unternehmen kein so schwerwiegendes Risiko eingehen, so sollten Sie eine Rechtsform wählen, in der die Gesellschafter eine beschränkte Haftung genießen. Das heisst im Klartext eine Rechtsform, bei der die Inhaber bloß mit ihrer Firmeneinlage haften. Das Privatvermögen bleibt unberührt. Eine solche Rechtsform ist zum Beispiel die GmbH. Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ins Leben rufen zu können, braucht es aber eine Mindesteinlage von 25.000 €. Ferner muss ein Gesellschaftervertrag formuliert werden, in dem festgehalten wird, welcher der Gesellschafter die Geschäftsführung übernimmt. Bei dieser Rechtsform vertritt gewöhnlich nur eine Person die Gesellschaft nach außen. Möchten Sie in Ihrer Gesellschaft sowohl Teilhafter, als auch Vollhafter, so ist die Rechtsform der KG die beste für Ihr Unternehmen. Um eine Kommanditgesellschaft zu konstituieren, braucht man wenigstens zwei Personen. Zudem muss immerhin ein Vollhafter, sowie ein Teilhafter vorhanden sein. Die Kommanditgesellschaft ist gerade dann die passende Wahl, wenn Sie so genannte stille Gesellschafter mit aufnehmen möchten. Diese legen zwar schon Kapital in die Firma ein, beteiligen sich aber nicht am Geschäftsalltag, sondern bloß an Gewinn und Verlust.
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