Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines Mittwoch, 16. Dezember 2009
Ihr Weg zur Existenzgründung
Der Weg in die Existenzgründung ist für viele Arbeitnehmer ein Weg in die professionelle Freiheit, selbstständig zu arbeiten und dabei autonom entscheiden, die Arbeitszeit frei einzuteilen und unter Umständen das Hobby zum Beruf zu machen, bringen jedes Jahr unzählige Angestellte auf die Idee eine Existenzgründung zu beginnen. Bevor heute euphorisch ein Unternehmen gegründet wird, muss sich wohl jeder fragen, ob er für die Selbstständigkeit talentiert ist. Selbst ein Einzelunternehmen ohne Mitarbeiter zu führen, ist nicht leicht und neben den beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten bedarf ein Unternehmer auch einiges an Selbstdisziplin, er muss entschlossen sein, kommunikationsfähig, ideenreich, sollte Improvisationstalent besitzen und nicht zuletzt muss der Existenzgründer sich auch der Risiken bewusst sein und seine Chancen am Markt objektiv gewichten. Im Zusammenhang mit der Existenzgründung sind vom taufrischen Unternehmer eine Reihe von Formalitäten zu erledigen. So benötigt man für die Existenzgründung einen Businessplan, in dem detailliert dargestellt wird, wie die Geschäftsidee umgesetzt werden soll, welches Vermögen benötigt wird, welche Umsätze in welchen Zeiträumen generiert werden können und wie es mit der Liquidität aussieht. Immerhin muss schon bald nach der Existenzgründung mit der selbstständigen Tätigkeit das Geld für den kompletten Lebensunterhalt erziehlt werden. Dabei macht es einen wichtigen Unterschied, ob Sie sich mit der Existenzgründung einen beruflichen Traum verwirklichen oder ob die Existenzgründung eine Notlösung ist, um aus der Arbeitslosigkeit oder den Fängen der Hartz IV Gesetzgebung zu entkommen. Wer eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus plant, kann auf die Unterstützung des Staates rechnen. Wird das geeignete Konzept erstellt, bewilligt das Arbeitsamt auf Antrag einen Finanzzuschuss für die Existenzgründung. Der Gründungszuschuss wird über neun Monate in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 Euro pauschal bezahlt. Damit kann in den Monaten nach der Existenzgründung der Lebensunterhalt bestritten werden. Im Kontext mit der Existenzgründung sollte die gesamte Familie des Gründers hinter ihm stehen und Ihn perfekt unterstützen.
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